Informationen zur Impfung/Impfpass/Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Katzen die im Salon behandelt werden.
Auf dieser Seite klären wir nun einmal auf, was ist eine Impfung und ein Impfschutz und wann hat ein Hund und eine Katze keinen Impfschutz mehr. Außerdem erklären wir warum für uns das vorlegen des Impfausweises wichtig ist, warum wir wissen möchten ob Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihr Tier haben und wie wir mit Tieren aus dem Ausland umgehen.
Es gibt in Deutschland keine Pflichtimpfungen für Hunde oder Katzen. Allerdings wenn Sie ein Tier im öffentlichen Raum führen, also zum Beispiel in einer Hundeschule, im Tiersalon zur Pflege oder auf Messen hat der Betreiber das private Hausrecht, welches eine rechtsverbindliche Pflicht zur Folge hat.
Im Hundesalon Dogs Wellness werden grundsätzlich alle Tiere behandelt, auch wenn diese Tiere nicht geimpft sind oder keinen Impfschutz mehr haben.
Ausnahme ist grundsätzlich ein Hund oder eine Katze aus dem Ausland der erst wenige Tage in Deutschland bei seinem neuen Besitzer ist und hier in Deutschland noch bei keinem Tierarzt oder Tierklinik vorstellig war. Wir bitten diese Tierbesitzer sich erst bei einem der umliegenden Tierärzte vorzustellen und die Einfuhrunterlagen/Impfpass einmal überprüfen zulassen, sowie das Tier auf mögliche Erkrankungen untersuchen zu lassen und diese auszuschließen. Hunde aus dem Ausland können andere Erkrankungen wie zum Beispiel sogenannte Mittelmeerkrankheiten oder Reisekrankheiten mitbringen, die gerade in südlichen Urlaubsländern durch Parasiten und/oder Zecken ausgelöst werden können.
Um einschätzen zu können, ob ein Hund wirklich geimpft ist oder einen Impfschutz hat, verlangen wir grundsätzlich die Vorlage eines Impfausweises. Außerdem können wir dadurch das Tier korrekt über den Microchip und den Pass identifizieren. Sollten Sie den Impfausweis nicht vorlegen wollen, Sie keinen Impfausweis haben oder für Ihr Tier aktuell kein Impfschutz bestehen, behandeln wir ihr Tier trotzdem.
Bitte informieren Sie uns bei der Terminabsprache darüber, damit wir den Slot für die Behandlung ihres Hundes dementsprechend länger einplanen können. Wir müssen dann mehr Zeit einplanen, da wir den Salon noch Ihrem Besuch für den nächsten Kunden vorbereiten und reinigen möchten, damit keine Krankheiten an einen anderen Menschen oder ein anderes Tier übertragen werden können.
Nach jedem Tier, welches in unseren Salon behandelt wird, werden nach der Behandlung die Maschinen, Utensilien, Tische, Badewanne sowie Föhnstation gereinigt. Wenn allerdings ein Tier im Salon ist, welches keinen Impfschutz hat oder eine auffällige Erkrankung wie zum Beispiel blutigen Durchfall hat, dann müssen und wollen wir den gesamten Bereich aufwändig reinigen. Wir legen sehr viel Wert auf Sauberkeit, bitte respektieren Sie dies als Kunde.
Um so eine Reinigung vernünftig durchzuführen, müssen wir den Salon für eine gewisse Zeit schließen und können den Kunden nach Ihnen, wenn wir das nicht zeitlich einplanen, nicht pünktlich dran nehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es deswegen für uns wichtig zu wissen, ist ein Impfschutz vorhanden oder eben nicht. Von daher helfen Sie uns dabei, wenn Sie bei ihrer Anmeldung ehrlich sind, was den Gesundheitszustand und den Impfschutz ihres Tieres betrifft.
Kein Besitzer möchte sein Tier nach einem Salonbesuch mit einer möglichen Krankheit mit nach Hause nehmen oder gegebenenfalls selbst erkranken.
Tierbesitzer welche kein Verständnis für unsere Abläufe haben, bitten wir sich einen anderen Salon zur Pflege ihres Tieres zu suchen. Wie andere Salons arbeiten, reinigen oder ihren Ablauf strukturieren, interessiert uns nicht und wir richten uns auch nicht danach.
Wir persönlich halten Impfungen für sehr wichtig, da sie mögliche Infektionen verhindern. Krankheiten und Keime können auch durch uns als Menschen durch unsere Kleidung oder unsere Schuhe in die Wohnung/Haus getragen werden und dort zu einer Infizierung führen. Im Ausland gibt es außerdem Erkrankungen die bei einem Import von Tieren nach Deutschland eingeschleppt werden können dazu gehört auch zum Beispiel die immer tödlich verlaufende Tollwut. Dazu gibt es gerade in unserem Gebiet wo wir Leben viele Wildtiere die Krankheiten übertragen können, welches auch durch Ihre Ausscheidungen in der Natur geschehen kann.
Hier im unteren Bereich finden Sie die Impfempfehlung
für Hunde
und zusätzliche Krankheiten die bei Bedarf geimpft werden können:
| Impfungen | 8. Lebenswoche | 12. Lebenswoche | 16. Lebenswoche | 15. Lebensmonat | jedes Jahr wiederholen | alle 3 Jahre wiederholen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Staupe (hochansteckend/tödlich von Wildtieren übertragen) | ja | ja | ja | ja | ja | |
| Parvovirus (Hundeseuche durch Viruserkrankung bei Welpen tödlich) | ja | ja | ja | ja | ja | |
| Hepatitis Contagiosa Canis (ansteckende, oft schwere Leberentzündung) | ja | ja | ja | ja | ja | |
| Tolwut (sehr gefährliche und immer tödliche Infektionskrankheit) | ja | ja | ja | ja | ||
| Leptospirose (schwere, lebensgefährliche bakterielle Infektionskrankheit) | ja | ja | ja | ja |
Folgende Hinweise sind dabei zu beachten, die Tollwut und die Leptospirose sind übertragbare Krankheiten, die nicht nur andere Hunde infizieren können, sondern auch auf den Menschen übertragbar sind und schwere gesundheitliche Probleme auslösen. Die Tollwut ist grundsätzlich immer tödlich für Mensch und Tier.
Grundsätzlich entscheidet der behandelnde Tierarzt darüber welcher Wirkstoff in welcher Form geimpft wird, da viele Hersteller unterschiedliche Intervalle für die einzelne Impfungen vorsehen. Die oben aufgeführte Tabelle zeigt den Impfstandard laut StIKo Vet und ist eine grobe Richtlinie.
Folgende zusätzliche Krankheiten können beim Hund geimpft werden:
- Bordetella - Infektion (ein Bakterium, welches Zwingerhusten auslöst)
- Dermatophytosen (ansteckende Hautpilzinfektion verursacht durch Fadenpilze)
- Canine-Herpesvirus-Infektion (ansteckend des Virus, bleibt ein Leben lang im Körper, für sehr junge Welpen und ungeborene Hunde gefährlich/tödlich)
- Leishmaniose (schwere, durch einzellige Parasiten ausgelöste Infektionskrankheit zum Beispiel Sandmücke)
- Lyme-Borreliose (bakterielle Infektionskrankheit durch Zecken)
- Parainfluenza (eine ansteckende Atemwegserkrankung die Zwingerhusten auslösen kann)
Hier sehen Sie wie ein Impfpass von einem Tier aussieht welches richtig immunisiert und danach regelmäßig geimpft wurde.



Hier im unteren Bereich sehen sie die Impfempfehlung für Katzen und zusätzlich Krankheiten die geimpft werden können:
| Impfungen | 8. Lebenswoche | 12. Lebenswoche | 16. Lebenswoche | 15. Lebensmonat | bis zu 3 Jahren immer wieder wiederholen |
|---|---|---|---|---|---|
| Feline Calicivirus- Infektion (FCV) (Hoch ansteckende Erreger und ein Hauptverursacher für Katzenschnupfen-Komplex) | ja | ja | ja | ja | ja |
| Panleukopenie (Katzenseuche sehr ansteckende und oft tödliche Virusinfektion) | ja | ja | ja | ja | ja |
| Feline Herpesvirus-Infektion FHV (häufig ansteckende Infektionskrankheit (Hauptbestandteil Katzenschnupfen–Komplex) | ja | ja | ja | ja | ja |
| Tollwut (sehr gefährliche und immer tödliche Infektionskrankheit) | ja | ja | ja | ja |
Folgende Hinweise sind dabei zu beachten, die Tollwut, die Chlamidiose und die Bordetellose sind übertragbare Krankheiten, die nicht nur andere Katzen infizieren können, sondern auch auf den Menschen übertragbar sind und schwere gesundheitliche Probleme auslösen. Die Tollwut ist grundsätzlich immer tödlich für Mensch und Tier.
Grundsätzlich entscheidet der behandelnde Tierarzt darüber welcher Wirkstoff in welcher Form geimpft wird, da viele Hersteller unterschiedliche Intervalle für die einzelne Impfungen vorsehen. Die oben aufgeführte Tabelle zeigt den Impfstandard laut StIKo Vet und ist eine grobe Richtlinie.
Folgende zusätzliche Impfungen können bei der Katze erfolgen:
- Bordetellose (bakterielle Erkrankung der Atemwege, Erreger ist einer der Auslöser für den Katzenschnupfenkomplexes)
- Chlamydiose (ansteckende, bakterielle Infektion, Erreger ist ein Hauptbestandteil des so genannten Katzenschnupfenkomplexes)
- Dermatophytose (ansteckende Hautinfektion durch Fadenpilze)
- Felines Leukämievirus-Infektion (Katzenleukose eine schwer ansteckende und unheilbare Viruserkrankung)
- Feline Infektiöse Peritonitis (Schwere Viruserkrankung)
Sollten Sie die Impfempfehlungen der StIKo Vet einsehen wollen klicken Sie bitte auf diesen Link:
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist in folgende Bundesländer für alle Hunderassen egal welchen Alters und alle Größen eine Gesetzliche Pflicht:
- Niedersachsen
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Sachsen-Ahnhalt
- Schleswig - Holstein
- Thüringen
In den folgenden aufgeführten Bundesländern gibt es bestimmte Regelungen, wann eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist:
- Baden-Württemberg (nur für bestimmte/gefährliche Hunde)
- Bayern (besondere Regelungen für gefährliches/Kampfhunde)
- Brandenburg (bei als gefährlich eingestuft Hunden)
- Hessen (für gefährliche Hunde)
- Nordrhein-Westfalen (für gefährliche Hunde und Hunde ab 40 cm Schulterhöhe)
- Rheinland-Pfalz (für gefährliche Hunde)
- Saarland (für gefährliche Hunde)
- Sachsen (für gefährliche Hunde)
- Mecklenburg-Vorpommern (keine allgemeine gesetzliche Pflicht)
In Niedersachsen müssen Hunde grundsätzlich egal welche Größe, welchen Alters oder welche Rasse sie angehören, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung haben. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bekommt jeder Hund, egal wie alt er ist. Beim Alter ist zwischen einer Hundehalterhaftpflichtversicherung und einer Krankenversicherung für Hunde zu unterscheiden.
Sollten Sie für ihren Hund keine Hundehalterhaftpflichtversicherung haben, haften Sie nach § 833 BGB grundsätzlich für Schäden am Menschen oder am Inventar.
Für Katzen gibt es in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, eine Tierhalter – Haftpflichtversicherung abzuschließen. Schäden durch so genannte zahme Haustiere wie Katzen sind teilweise in einer Privathaftpflichtversicherung häufig mitversichert. Entscheidend sind dabei aber die konkreten Versicherungsbedingungen. Sollten Sie keine Versicherung für ihre Katze haben gilt auch hier wie bei den Hunden, dass sie nach Paragraph 833 BGB grundsätzlich für Schäden am Menschen oder Inventar selbst haften.
Wir behandeln grundsätzlich Hunde und Katzen aus dem Tierschutz aller Rassen, Mischlinge und Größen. Dabei ist für uns immer wichtig zu wissen aus welcher Art Tierschutz stammt der Hund oder die Katze und kommt dieses Tier aus dem Ausland. Sollte Ihr Hund oder Ihre Katze aus dem Ausland kommen, ist es für uns wichtig zu wissen wie lange der Hund oder die Katze schon bei Ihnen in Ihrem zu Hause hier in Deutschland lebt.
Sollte ihr Hund oder Ihre Katze aus dem Ausland stammen, bitten wir Sie vor einem Termin bei uns im Salon, ihren Hund oder Ihre Katze zuerst bei einem Tierarzt oder einer Tierklinik ihrer Wahl vorzustellen. Bei dieser Vorstellung, lassen Sie bitte dort, den Hund oder die Katze einmal ausgiebig untersuchen auf Erkrankungen (Mittelmeererkrankungen oder Auslandserkrankungen), ihre Unterlagen überprüfen, ob diese im Ausland korrekt erstellt worden sind oder der Hund/die Katze gegebenenfalls hier in Deutschland neu geimpft werden muss. Wenn Sie dies vorgenommen haben, können Sie gerne jederzeit bei uns einen Termin vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sollten Sie Ihren Hund oder Ihre Katze ohne Vorstellung beim Tierarzt bei uns vorstellen wir die Behandlung ablehnen können und dies gegebenenfalls auch tun.
