Warum darf der Besitzer bei uns im Salon bei der Behandlung nicht dabeibleiben?

Diese Frage stellen Hundebesitzer sehr häufig bei uns im Hundesalon. Wir geben Ihnen auf dieser Seite nun einige Antworten darauf und hoffen das dies Ihnen weiterhelfen wird.
Sie können bei der Behandlung bei uns im Hundesalon nicht dabei bleiben aus arbeitsrechtlichen, versicherungstechnischen, haftungstechnischen und sicherheitstechnischen Gründen.
- Der Besitzer und sein Hund:
Die jahrelange Erfahrung hat mir gezeigt, dass der Hund deutlich ruhiger während der einzelnen Steps in meinem Hundesalon ist, insbesondere auf dem Schneidetisch, wenn seine Besitzer nicht dabei sind. Dem Hund ist es dann möglich sich voll und ganz auf die Behandlung einzulassen und sich auch auf den Haarschnitt zu konzentrieren. Der Hund muss sich nicht noch um sein Frauchen oder Herrchen Sorgen welches in den meisten Fällen aufgeregt ist. Durch eine gute Hund-Mensch Bindung ist es normal dass der Hund seinem Herrchen und Frauchen immer und gerne gefallen möchte und selbstverständlich auf jede Bewegung und auf jedes gesprochene Wort seines Besitzers mit Bewegungen reagiert. Für das Arbeiten am Hund ist es in Enorm wichtig, dass der Hund mich als Hundefriseur toleriert und akzeptiert und mich an ihm in Ruhe arbeiten lässt. Ist der Besitzer anwesend, ist durch ihn und durch sein Verhalten mit einem erhöhten Verletzungsrisiko zurechnen, da ich als Hundefriseur mich auch noch auf die Ablenkungen des Besitzers konzentrieren muss und auf diese individuell eingehen muss. Ich als Hundefriseur arbeite sehr dicht mit scharfen Scheren am kompletten Hundekörper sowie Gesicht und auch mit den Scherköpfen sehr nah am Körper des Hundes. Durch zum Beispiel plötzliches Kopfdrehen kann für beide Seiten die Situation schnell extrem gefährlich werden. Da für mich das Wohl der Hunde an erster Stelle steht Bitte ich um Verständnis dass ich aus diesem Grund heraus keinen Besitzer bei der Behandlung dabei haben möchte.
- Arbeitsrechtliche Situation:
Arbeitsrechtlich gesehen sind Hundebesitzer keine Arbeitnehmer und auch keine weisungsgebundenen Hilfskräfte. Da Ich Hakan Beylilier als Inhaber alleine für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit verantwortlich bin können Sie als Besitzer nicht in der Arbeitsstätte aktiv sein. Als Inhaber bin ich verpflichtet den Arbeitsplatz so zu gestalten dass keine unzumutbare Gefahren bestehen. Da die Anwesenheit von Besitzern der Hunde das Unfallrisiko für Mensch und Tier erhöht, muss ich den Aufenthalt aus Sicherheitsgründen ausschließen. Dies ist auch im Gesetz unter anderen in der GewO nach §106 und im BGB §618 so vorgesehen.
- Versicherung und Haftung:
Ein stehenbleiben oder helfen des Besitzers am Schneidetisch beziehungsweise im Salon ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet und erlaubt. Der Grund rührt daher, dass eine Versicherung nur mich als Saloninhaber und meine Angestellten versichert aber nicht aufkommt wenn der Besitzer am Tisch oder in meinem Salon sich aufhalten würde und es dadurch zu Verletzungen und oder sonstigen Schäden kommen würde. Die Betriebshaftpflichtversicherung kann einen möglichen Schaden ablehnen da der Hundebesitzer am Arbeitsprozess beteiligt war oder eingegriffen hat. Da ich als Hundefriseur gewerblich arbeite und nicht dies als Hobby betreibe ist es für mich aus diesem Grund nicht möglich sie im Salon bei der Behandlung dabei zu lassen.
- Tierschutzrechtliche Gründe:
Laut Tierschutzhundeverordnung bin ich verpflichtet Hunde fachgerecht und sicher zu behandeln. Wenn ein Besitzer mit am Tisch steht und den Hund mit hält ist eine fachgerechte und sichere Behandlung nach Tierschutzgesetz nicht mehr umsetzbar.
Aus diesen unterschiedlichen Gründen heraus habe ich mich bereits 2020 rechtlich von meiner Anwältin für Tierrecht ausführlich beraten lassen und mit dieser Rechtsanwältin meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen entwickelt, aus denen auch hervorgeht dass Sie als Besitzer bei der Behandlung nicht dabei bleiben können.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.